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Definition
Buchführung wird definiert als die lückenlose und geordnete zahlenmäßige Darstellung sämtlicher Geschäftsvorfälle auf der Grundlage von Belegen.
Die wichtigsten Buchführungsarten sind die Finanzbuchführung und die Betriebsbuchführung.
Finanzbuchführung = externes Rechnungswesen
Als externe Buchführung dient die Finanzbuchführung als Grundlage für die Besteuerung sowie als Informationsbasis für Fremdkapitalgeber (Banken) oder Miteigentümer eines Unternehmens. Daher müssen strenge gesetzliche Vorschriften beachtet werden.
Betriebsbuchführung = internes Rechnungswesen
Zweck der internen Betriebsbuchführung ist ausschließlich die innerbetriebliche Planung und Steuerung eines Unternehmens. Daher unterliegt sie keinen gesetzlichen Vorschriften.
Doppelte Buchführung
Bei diesem heute für alle Buchführenden verpflichtenden System wird jeder einzelne Geschäftsvorfall als Buchungssatz sowohl in einem Hauptbuch (Bank, Kasse, Debitoren, Kreditoren) als auch auf einem Sachkonto 'doppelt' erfasst
Dadurch wird nicht nur eine doppelte Ergebnisermittlung erreicht, sondern auch eine ergänzende Kontrollfunktion: Ein Bestandsvergleich (Bank, Kasse) und zugleich eine entsprechende Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag
Das unterscheidet die doppelte Buchführung von der kameralistischen Buchführung der öffentlichen Hand, wo zur Kontrolle von Haushaltsplänen lediglich die Soll-Einnahmen / Ausgeben mit den Ist-Einnahmen / Ausgaben verglichen werden.
Jahresabschluss
Wer buchführungspflichtig ist, muss als Ergebnis der Finanzbuchhaltung auch Je nach Rechtsform sowie handels- und steuerrechtlichen Vorschriften besteht
Da der Jahresabschluss lediglich auf handels- und steuerrechtlichen Vorschriften eines Unternehmens aus !
Bilanz
In der Bilanz werden die Salden der Bestandskonten als Vermögen und Schulden Ergänzt werden muss die Bilanz durch eine Gewinn- und Verlustrechnung (G & V-
Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Im Gegensatz zur werden in der EÜR nur die Salden der Aufwands- und Ertragskonten
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