++

EINFACH MEHR WISSEN

Ihr Wissen ist Ihr Know-How

Andreas Binder

 

 

Definition

 

Buchführung wird definiert als die lückenlose und geordnete zahlenmäßige

Darstellung sämtlicher Geschäftsvorfälle auf der Grundlage von Belegen.

 

Die wichtigsten Buchführungsarten sind die Finanzbuchführung und die

Betriebsbuchführung.

 

 

Finanzbuchführung = externes Rechnungswesen

 

Als externe Buchführung dient die Finanzbuchführung als Grundlage für die

Besteuerung sowie als Informationsbasis für Fremdkapitalgeber (Banken) oder

Miteigentümer eines Unternehmens. Daher müssen strenge gesetzliche

Vorschriften beachtet werden.

 

 

Betriebsbuchführung = internes Rechnungswesen

 

Zweck der internen Betriebsbuchführung ist ausschließlich die innerbetriebliche

Planung und Steuerung eines Unternehmens. Daher unterliegt sie keinen

gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Doppelte Buchführung

 

Bei diesem heute für alle Buchführenden verpflichtenden System wird jeder

einzelne Geschäftsvorfall als Buchungssatz sowohl in einem Hauptbuch (Bank,

Kasse, Debitoren, Kreditoren) als auch auf einem Sachkonto 'doppelt' erfasst

 

Dadurch wird nicht nur eine doppelte Ergebnisermittlung erreicht, sondern

auch eine ergänzende Kontrollfunktion: Ein Bestandsvergleich (Bank, Kasse)

und zugleich eine entsprechende Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag

 

Das unterscheidet die doppelte Buchführung von der kameralistischen

Buchführung der öffentlichen Hand, wo zur Kontrolle von Haushaltsplänen

lediglich die Soll-Einnahmen / Ausgeben mit den Ist-Einnahmen / Ausgaben

verglichen werden.

 

 

Jahresabschluss

 

Wer buchführungspflichtig ist, muss als Ergebnis der Finanzbuchhaltung auch
i.d.R. zum Ende des Geschäftsjahres stets einen Jahresabschluss erstellen.

Je nach Rechtsform sowie handels- und steuerrechtlichen Vorschriften besteht
dieser Jahresabschluss entweder aus einer Bilanz oder einer Einnahme-Überschuss-
Rechnung (EÜR).

 

Da der Jahresabschluss lediglich auf handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
basiert, sagt er (fast) nichts über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse

eines Unternehmens aus !

 

 

Bilanz

 

In der Bilanz werden die Salden der Bestandskonten als Vermögen und Schulden
ausgewiesen. Die Differenz dieser beiden Größen ist das Eigenkapital. Die
Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen, bereinigt um
Entnahmen und Einlagen, bildet das Periodenergebnis.

Ergänzt werden muss die Bilanz durch eine Gewinn- und Verlustrechnung (G & V-
Rechnung) mit den Salden der Aufwands- und Ertragskonten. Die Differenz zwischen
Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ist das entsprechende Periodenergebnis.

 

 

Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).

 

Im Gegensatz zur werden in der EÜR nur die Salden der Aufwands- und Ertragskonten
ausgewiesen. Eine Bestandsrechnung findet nicht statt.

 

 

 

Copyright: BINDER WIRTSCHAFTSDIENSTLEISTER - Dipl.-Kfm. Andreas Binder.

Alle Rechte vorbehalten !

 

Bitte lesen Sie auch die Nutzungshinweise

 

Unsere Service-Leistungen